Bedingungen für eine Behandlung während Corona-Zeiten

Auf Grund der Corona-Pandemie und den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 gelten ab dem 08.03.2021 folgende Bedingungen für Behandlungen in meinem Hause:

  • Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.
  • Abgesehen von der Behandlungszeit besteht Maskenpflicht.
  • Am Tag der Behandlung benötigen Sie einen tagesaktuellen, negativen Covid-19 Schnell- oder Selbsttest.

Vielen Dank für das Verständnis!