Bedingungen für eine Behandlung während Corona-Zeiten
Auf Grund der Corona-Pandemie und den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 gelten ab dem 08.03.2021 folgende Bedingungen für Behandlungen in meinem Hause:
- Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.
- Abgesehen von der Behandlungszeit besteht Maskenpflicht.
- Am Tag der Behandlung benötigen Sie einen tagesaktuellen, negativen Covid-19 Schnell- oder Selbsttest.
Vielen Dank für das Verständnis!